Schulöffnung: ab 07.15 Uhr
Unterrichtsbeginn: 07.55 Uhr
1. Pause: 09.25 bis 09.45 Uhr
2. Pause: 11.15 bis 11.30 Uhr
Unterrichtsende: 11.15 Uhr, 12.15 Uhr oder 13.00 Uhr
Für den Fall der Erkrankung Ihres Kindes verständigen Sie bitte das Sekretariat bis spätestens 07.40 Uhr telefonisch oder per EDOOP.
Bitte melden Sie uns unverzüglich (bei der Klassenlehrkraft oder im Sekretariat unter Angabe des erstbehandelnden Arztes, Hergang und Art der Verletzung), wenn Sie mit Ihrem Kind nach einem Schul-(weg)-unfall einen Arzt aufgesucht haben, da wir diese Vorgänge dem Gemeindeunfall-versicherungsverband (KUVB) melden müssen.
Die Schule bittet darum, Anträge auf Unterrichtsbefreiung rechtzeitig unter Angabe des Grundes und des Datums der Befreiung über Edoop einzureichen.
Bei der Buchung von Reisen o. Ä. ist unbedingt auf die offiziellen Ferientermine zu achten.
Das Kultusministerium teilt zum Unterrichtsausfall bei ungünstigen Witterungsbedingungen Folgendes mit:
Unterrichtsausfall bei ungünstigen Witterungsbedingungen
Für die Entscheidung über den Unterrichtsausfall in den öffentlichen Schulen sind bei regional begrenzten ungünstigen Witterungsverhältnissen wie Schneefall auf Landkreisebene sogenannte "lokale Koordinierungsgruppen Schulausfall" zuständig, die sich grundsätzlich aus dem fachlichen Leiter des Staatlichen Schulamts als Vertreter für den Volks- und Förderschulbereich sowie aus je einem Schulleiter oder einer Schulleiterin als Vertreter für die übrigen Schularten zusammensetzt. Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen in mehreren Landkreisen eines Regierungsbezirks trifft die Entscheidung die sogenannte "regionale Koordinierungsgruppe Schulausfall" an den Regierungen der einzelnen Regierungsbezirke.
Die Entscheidung der Koordinierungsgruppen ist verbindlich und gilt einheitlich für alle öffentlichen Schulen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt (bei regional begrenzten ungünstigen Witterungsverhältnissen) bzw. für alle öffentlichen Schulen des Regierungsbezirks oder der von der Regierung bestimmten Landkreise (bei ungünstigen Witterungsverhältnissen in mehreren Landkreisen eines Regierungsbezirks). Damit ist sichergestellt, dass nicht an Schulen verschiedener Schularten desselben Einzugsbereichs unterschiedliche Entscheidungen getroffen werden. Um die Entscheidung über einen Unterrichtsausfall möglichst rasch an die Öffentlichkeit weitergeben zu können, werden die Radiosender über eine zentrale Datenbank des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst über die Entscheidung informiert.
Der Bayerische Rundfunk und der bayernweite Radiosender Antenne Bayern stellen die aktuellen Informationen jeweils auf ihrer Homepage zur Verfügung. Zudem können bei Antenne Bayern unter der Telefonnummer 089-99 277 283 (Hörerservice), 0800-994 1000(Studionummer) und 089-99 277-0 (Zentrale) und beim Bayerischen Rundfunk unter der Telefonnummer 089 / 5900-333 85 (BAYERN 3-Hörerservice) bzw. 0800-800 3 800(kostenlose BAYERN 3-Studio-Hotline) Auskünfte eingeholt werden.
Die Schulen und die Schulaufsichtsbehörden sind über diese Regelungen informiert. Den Schülern und Eltern wird empfohlen, die Informationsmöglichkeiten des Bayerischen Rundfunks, von Antenne Bayern und der Lokalsender zu nutzen.
Lehrkräfte haben soweit es die Witterungsverhältnisse zulassen, ihren Dienst anzutreten. Für Schüler, die die Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb im Schulgebäude eintreffen, ist eine angemessene Beschäftigung in der Schule zu gewährleisten.
Seit einigen Jahren steht unseren Schülerinnen und Schülern diese kostenlose Online-Übungsmöglichkeit zur Verfügung. Es gibt auch Ihnen die Möglichkeit, das Leseverständnis Ihrer Kinder dadurch regelmäßig zu überprüfen. Außerdem trainieren die Kinder den Umgang mit den IT-Medien (PC, Internet). So müssen Name und Passwort eingegeben werden, das Buch gesucht und die Antworten angeklickt werden – dabei lernen die Kinder spielerisch auch den Umgang mit Tastatur und Maus.